Aktuell

    Pfadfinderbund Weltenbummler LV Berlin-Brandenburg

    pfadfinder-weltenbummler

     

    Stammesordnung des Stammes Avalon

     

    im Horst Germania

     

    im Pfadfinderbund Weltenbummler, LV Berlin –

    Brandenburg e.V.

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    1. Präambel

     

    Die Bundes- und Landesordnung sind für den Stamm Avalon verbindlich und bilden die Grundlage für ihre Arbeit. Für Gesetz, Versprechen, Kluft, Stufen und Aufbau des Stammes Avalon und ihrer Untergliederungen etc. gelten die Regelungen der Bundesordnung und der Bundessatzung, sowie die Horstordnung des Horstes Germania.

    Der Stamm Avalon ist Teil des Pfadfinderbundes Weltenbummler, Landesverband (LV) Berlin - Brandenburg e.V. und in diesem des Horstes Germania. Ohne eine gemeinsame Ordnung ist das Zusammenleben in der Gemeinschaft nicht möglich.

    Diese Ordnung legt bestimmte Formen und Begriffe, die in den übergeordneten Satzungen und Ordnungen nicht geregelt sind einheitlich für den Stamm Avalon fest.

    Der Stamm Avalon wurde am 24.11.2004 als neuer Stamm im LV Berlin - Brandenburg des Pfadfinderbundes Weltenbummler e.V. (PbW) gegründet.

     

    Anmerkung:

    Überall wo nur die männliche Form verwendet wurde, gilt gleichberechtigt die weibliche Form, sie ist aber zur besseren Lesbarkeit weggelassen worden.

     

    2. Mitgliedschaft im Stamm Avalon

     

    Jede Person kann Mitglied im Stamm Avalon werden. Voraussetzungen dazu sind:

    •    Die Zustimmung der Stammesführung (bei Personen über 21 Jahren muss zusätzlich auch der Landesvorstand zustimmen)
    •     Bei Minderjährigen das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten
    •     Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages

    Ein Austritt ist nur zum Jahresende möglich. Der Austritt erfolgt automatisch bei Nichtbezahlung des nächsten Jahresbeitrages.

     

    3. Mitgliedsbeitrag

     

    Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 60€ p.a. Bei Eintritt ab dem 1. September des laufenden Jahres reduziert sich der Jahresbeitrag auf 45€ p.a. Einmalig ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10€ zu zahlen.

    In Ausnahmefällen kann die Stammesführung einem weiteren Preisnachlass zustimmen.

    Der Mitgliedsbeitrag für das kommende Jahr ist bis zum 31.11. des laufenden Jahres zu entrichten.

     

    4. Mitgliederversammlung (MV)

     

    Die MV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie ist oberstes Entscheidungsgremium des Stammes Avalon. Die Stammesführung hat dazu, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, mit einer 14 – Tagesfrist einzuladen. Als ordnungsgemäße Einladung reicht ein Aushang im Stammesheim.

    Auf der MV sind alle Mitglieder ab der Wölflingsstufe stimmberechtigt, sofern der Beitrag für das laufende Jahr bezahlt wurde.

    Bei jeder MV ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.

    Für Abstimmungen reicht die einfache Mehrheit, sofern höhere Ordnungen nicht eine

    Zweidrittelmehrheit vorschreiben. Es zählt das Verhältnis Ja zu Nein – Stimmen der

    anwesenden Mitglieder, Enthaltungen zählen nicht. Eine Briefwahl ist nicht möglich.

    Bei Nachwahlen wird nur bis zum Zeitpunkt der nächsten regulären Wahl gewählt.

    Eine außerordentliche MV muss unter Einhaltung selbiger Frist von der Stammesführung einberufen werden, wenn die Stammesführung, der Stammesrat oder drei Mitglieder der Mannschaftsstufe dies für notwendig erachten.

     

    5. Stammesrat

     

    Der Stammesrat besteht aus den Gruppenführern und der Stammesführung. In ihm werden unter anderem die Entscheidungen getroffen, die nicht von der MV entschieden werden müssen.

    Des Weiteren obliegt ihm die Führung der laufenden Geschäfte.

     

    6. Ämter im Stamm Avalon:

     

    Folgende Ämter gibt es im Stamm Avalon:

    •  Stammesführer
    •  Stellvertretender Stammesführer
    •  Kassenwart
    •  Materialwart
    •  Horstdelegierter (und Stellvertreter)
    • Landesdelegierter (und Stellvertreter)
    • Zwei Kassenprüfer
    • Chronist
    •  Gruppenleiter gemäß der Bundesordnung

     

    Die drei erstgenannten Ämter bilden die Stammesführung. Des Weiteren können bei Bedarf weitere, nicht aufgeführte Ämter vergeben werden. Die Ämter werden auf der MV mit einfacher Mehrheit auf drei Jahre gewählt. Bei einem Rücktritt ist das Amt mindestens bis zur Übergabe an einen Nachfolger, höchstens jedoch bis zur nächsten MV weiterzuführen. Bei einer Amtsenthebung enden sofort alle Rechte und

    Pflichten des Amtes.

     

    7. Aufgabenfelder der einzelnen Ämter

     

    Die Stammesführung hat folgende Aufgaben:

    Stammesführer und Stellvertreter:

    • · Sie bewahren die Traditionen des Stammes Avalon.
    • · Sie koordinieren ggf. Aktivitäten der einzelnen Gruppen und Aktivitäten mit anderen

    Gruppen.

    • · Sie können Ämter kommissarisch ein- und absetzen. Die Entscheidungen müssen von der nächsten MV bestätigt werden.
    • · Sie repräsentieren den Stamm Avalon nach außen und innen.

    Kassenwart:

    Der Kassenwart hat die Kasse auf aktuellem Stand zu halten und ein Kassenbuch zu führen, sowie die Kontoauszüge zu sammeln und aufzubewahren. Er ist verpflichtet die Abgaben gegenüber dem LV und andere Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen. Er ist verpflichtet dem Stammesführer und dessen Stellvertreter stets Einsicht in die Kassenunterlagen zu gewähren, sowie den Kassenprüfern die Unterlagen für deren Aufgabe zu Verfügung zu stellen.

    Ausgaben, die von anderen Mitgliedern des Stammes Avalon getätigt werden, müssen vorher vom Kassenwart genehmigt werden. In Ausnahmefällen kann dies auch die Stammesführung tun.

    Der Kassenwart ist nicht dazu verpflichtet Rechnungen zu bezahlen, wenn die Belege hierfür nicht vorgelegt werden können.

     

    Die Wahl in die Stammesführung oder die Enthebung aus ihr erfolgt ausschließlich auf einer MV.

     

    Kassenprüfer:

    Der Kassenprüfer hat mindestens einmal im Jahr die Kasse zu prüfen und den Bericht der MV vorzulegen.

    Chronist:

    Der Chronist soll in regelmäßigen Abständen wichtige Ereignisse des Stammes

    dokumentieren. Dazu zählt auch die Aufbewahrung der MV – Protokolle.

    Stufen-/ Gruppenleiter:

    Die Stufen-/ Gruppenleiter veranstalten regelmäßige Gruppenstunden. Sie sollten an Fahrten, an denen ihre Gruppe teilnimmt ebenfalls teilnehmen.

    Materialwart:

    Der Materialwart hat das Material zu pflegen und zu erhalten, eine Materialliste zu führen und Überblick darüber zu bewahren, wo sich das Material des  Stammes Avalon befindet. Die Ausgabe von Material erfolgt über ihn. Nur in Ausnahmefällen ist eine Ausgabe über die Stammesführung möglich.

     

    Horstdelegierter:

    Der Horstdelegierte vertritt die Interessen des Stammes Avalon auf der

    Horstdelegiertenversammlung (HDV). Bei Abstimmungen hat er nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Stammes Avalon zu stimmen.

    Landesdeleigierter:

    Der Landesdelegierte vertritt die Interessen des Stammes Avalon auf der Landesdelegiertenversammlung (LDV). Bei Abstimmungen hat er nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Stammes Avalon zu stimmen.

     

    8. Signalschnüre

     

    Die betreffenden Amtsinhaber (Führer und Stellvertreter) tragen gemäß der Horstordnung Signalschnüre. Bei Amtsübergabe an einen Nachfolger hat der Vorgänger dem Nachfolger eine neue Signalschnur zu übergeben. Diese muss er, wenn keine mehr vorrätig sind, selbst anfertigen. Seine darf der Amtsvorgänger behalten, muss sie dem Nachfolger aber zur Verfügung stellen bis die neue an ihn übergeben wird.

     

    9. Stammesname

     

    Der Name Avalon wurde gewählt, weil die sagenhafte Insel Avalon ein Beispiel für gelebten Gerechtigkeitssinn und Toleranz ist. Diese Eigenschaften sollten auch die Mitglieder des Stammes Avalon leben.

     

    10. Sippen-/Meuten-/Rudelnamen

     

    Mit dem Namen sollte sich jedes einzelne Mitglied identifizieren können. Sie sollten eine Verbindung mit dem Stammesnamen haben.

    Die Meuten tragen Namen von Entdeckern und die Rudel werden nach Sternen oder

    Sternbildern benannt.

    Sippen sollten Nach Tieren oder Fabelwesen benannt werden.

    Aus Tradition können auch alte Namen der Pfadfinderschaft Germania e.V. für Sippen, Meuten oder Rudeln verwendet werden.

     

    11. Abzeichen und Kluftordnung

     

    Die Kluftordnung entspricht der Bundes- und Horstordnung.

    Das Stammesabzeichen wird abweichend von der Bundesordnung auf dem linken Ärmel getragen. Es zeigt das Schwert Excalibur im Stein steckend, den Halbmond und den heiligen Gral auf blauem Grund.

    Der Deutschlandbalken wird von den Mitgliedern über der linken Brusttasche getragen, mit Adler ab der ersten Fahrt innerhalb Deutschlands und mit Europazeichen ab der ersten Fahrt außerhalb Deutschlands.

     

    12. Stammesfahne

     

    Die Stammesfahne zeigt auf der einen Seite das Stammeswappen, auf der anderen Seite die Bundeslilie. Der Stammeswimpel ist ebenso aufgebaut.

     

    13. Sippen-/ Meuten-/ Rudelwimpel

     

    Äußere Zeichen der Gruppe und ein Zeichen der Zugehörigkeit zur Gruppe ist der Wimpel. Er muss zum ständigen Begleiter der Gruppe werden und die Gruppe auf all ihren Unternehmungen begleiten.

    Neue Wimpel können sich in Stil und Aussehen an den der bisherigen, v.a. denen des Horstes orientieren. Es sollte auf der einen Seite das Zeichen der Gruppe (Tier, Stern, Sternzeichen) zu sehen sein, und auf der anderen die Bundes- oder die Hortslilie.

     

    14. Brauchtum des Stammes Avalon

    Das Stammeslied ist „Auf vielen Straßen dieser Welt“. 

    Die einzelnen Untergruppen (Sippen, Rudel, etc.) suchen sich eigene Gruppenlieder aus.

    Das Brauchtum des Stammes Avalon geht u.a. auf das des Horstes, auf die Traditionen der Pfadfinderschaft und des Stammes Germania zurück und ist eine Ergänzung der im Pfadfinderbund Weltenbummler üblichen Bräuche. Zum Brauchtum zählen unter anderem:

    • · dass das Versprechen auf eine Fahne abgelegt wird,
    • · die regelmäßigen Flaggenappelle auf Lagern,
    • · die Überquerung einer Seilbrücke beim Stufenwechsel.

    15. Änderungen der Stammesordnung

     

    Änderungen der Stammesordnung werden durch die MV beschlossen und benötigen die einfache Mehrheit. Wenn die ABG Avalon den Stammesstatus erreicht wird das Kürzel „ABG“ ohne gesonderte Genehmigung der MV durch „Stamm“ ersetzt. Sollten

    orthographische Fehler in dieser Ordnung enthalten sein, so dürfen diese ohne Abstimmung berichtigt werden, da es sich nicht um eine Änderung im eigentlichen Sinne handelt.

     

    Die Stammesordnung wurde auf der MV vom 16.11.2008 beschlossen

     

     

    - Orthographisch überarbeitet: 11.01.2010